Allgemeines Unsere Tätigkeit als privater Personalvermittler basiert zu etwa 70% auf den Neuregelungen im Sinne des § 296 SGB III. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten unterliegt gemäß § 298 SGB III dem Bundesdatenschutzgesetz.
Wozu dient der Gutschein? Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Personalvermittler Ihrer Wahl einschalten, ohne das für Sie durch die Vermittlung eigene Kosten anfallen. Der private Personalvermittler schließt mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag ab, aus welchem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgehen muss. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung und der Erfüllung der Vorraussetzungen, wird Ihm die Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit ausgezahlt.
Wann besteht ein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, bzw. wann erhalte ich einen Vermittlungsgutschein? Den VGS kann beanspruchen, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach mindestens zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist. Diese Wartezeit muss innerhalb der letzten drei Monate vor dem Tag der Beantragung des VGS erfüllt sein.
Ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines besteht auch dann, wenn die Wartezeit von zwei Monaten bereits in den letzten drei Monaten vor einer Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme erfüllt war. Auf die Dauer der Maßnahme kommt es nicht an. Wird der Vermittlungsgutschein nicht unmittelbar nach der Maßnahme beantragt, setzt sich die Rahmenfrist von drei Monaten aus Zeiten nach und vor der Maßnahme zusammen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit in dieser gestückelten Rahmenfrist zusammen zwei Monate ergeben.
Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 SGB III (sog. Ein-Euro-Jobs) werden im Hinblick u.a. auf die weitgehend identische arbeitsmarktliche Zielsetzung und Wirkungsweise wie Arbeitnehmer behandelt, die eine ABM-Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben. Sie können daher während und unmittelbar nach der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit einen Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
Welche Besonderheiten gibt es für Arbeitslosengeld II-Anspruchsberechtigte? Nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 ("Hartz IV") haben Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins. Die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines als Leistung zur Eingliederung in Arbeit liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft (§ 16 Abs. 1 SGB II); die in § 421g SGB III genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften empfohlen, grundsätzlich einen Vermittlungsgutschein auszustellen.
Wie lange ist der Gutschein gültig? Grundsätzlich ist ein Vermittlungsgutschein für die Dauer von 3 Monaten gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit eines Vermittlungsgutscheines erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Vorrausetzungen für die Ausstellung nach wie vor erfüllt sind. Vergessen Sie daher bitte nicht, gleich nach Ablauf einen neuen Gutschein zu beantragen. Ein Gutschein wird nicht ungültig wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Was ist wenn ich keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein habe? Sprechen Sie trotzdem mit uns! Wir versuchen in Ihrem Sinne auch hier eine Lösung zu finden.
Kosten kommen grundsätzlich nur auf Sie zu, wenn Sie eine auf unsere Vermittlungsbemühungen zurückzuführende Arbeitsplatzvermittlung erfahren. Bearbeitungsgebühren o.ä. werden selbstverstänlich im Vorfeld nicht erhoben!
Es kann ein entsprechender Vertrag geschlossen werden, für den Fall, dass Sie einen Vermittlungsgutschein erst nach Ablauf einer bestimmten Frist beantragen können und dieser dann bei Gültigkeit zum Tragen käme. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer individuellen Regelung auf der sogenannten "Selbstzahler Basis", die in jedem Falle in Ihrem Sinne sein soll.
Wir sind für Sie da. Wir bringen Sie zur Arbeit !
Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zum Vermittlungsgutschei: